Jusletter

Familienasyl: Kein Nachzug für Mutter und Schwestern

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht, Staatsangehörigkeit. Bürgerrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Familienasyl: Kein Nachzug für Mutter und Schwestern, in: Jusletter 26. Oktober 2015
BVGer – Familienasyl kann seit dem Inkrafttreten des revidierten Asylgesetzes am 1. Februar 2014 lediglich den Ehegatten (oder den eingetragenen Partnerinnen oder Partnern) und den minderjährigen Kindern von in der Schweiz anerkannten Flüchtlingen, von welchen sie durch die Flucht getrennt wurden, gewährt werden. (Urteil E-2413/2014)

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