Massnahmen gegenüber der Zentralafrikanischen Republik
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 28. Oktober 2015 den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Zentralafrikanischen Republik geändert. Die Änderung tritt am 29. Oktober 2015 in Kraft.
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