Beschwerde des Vereins al Huda abgewiesen
BGer – Das Obergericht des Kantons Zürich hat zu Recht die Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen eine unbekannte Person im Volksschulamt verwehrt, die auf Unterlagen zum Gesuch des Vereins al Huda für einen islamischen Kindergarten deplatzierte Bemerkungen angebracht hat. Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Vereins ab, da keine genügenden Hinweise auf ein Ehrverletzungsdelikt oder Amtsmissbrauch vorliegen. (Urteil 1C_453/2015)
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