Bindungswirkung von Steuerrulings
Klärende Erwägungen des Bundesgerichts
Im Urteil 2C_708/2011 vom 5. Oktober 2012 äusserte sich das Bundesgericht zur Bindungswirkung eines Steuerrulings. Diese Erwägungen lösten Verunsicherung aus. Bis zu diesem Zeitpunkt herrschte bei den Akteuren in der Steuerwelt überwiegend Einigkeit darüber, dass die kantonalen Steuerbehörden für die Erteilung von Steuerrulings betreffend die direkte Bundessteuer zuständig sind. Das Bundesgericht hatte diesen Grundsatz zwischenzeitlich in Frage gestellt. Nun hat es sich erneut zur Zuständigkeit, zur Bindungswirkung bei Erteilung durch die nicht zuständige Behörde, zum Zeitpunkt des Widerrufs sowie zu den Übergangsfristen bei Widerruf wegweisend geäussert.
Inhaltsverzeichnis
- I. Steuerrulings und ihr rechtlicher Kontext
- II. Auslöser der Debatte
- III. Klärende Erwägungen des Bundesgerichts zu den Steuerrulings
- 1. Urteile vom 24. August 2015
- A. Offshore-Finanzierungsbetriebsstätte-Fall
- B. Fall bezüglich der Investition in ein australisches Anlagevehikel
- 2. Zuständigkeit der Behörde
- A. Zuständige Rulingbehörde für die direkte Bundessteuer
- B. Vertrauensschutz bei Erteilung des Rulings durch die nicht zuständige Steuerbehörde
- C. Würdigung
- 3. Form und Zeitpunkt des Widerrufs eines Rulings
- 4. Übergangsfrist beim Widerruf eines Rulings
- IV. Zusammenfassung
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