IZRS-Jahreskonferenz 2014 zu Unrecht verboten
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS) gegen das vom Kantonsgericht des Kantons Freiburg bestätigte Verbot zur Durchführung der IZRS-Jahreskonferenz im November 2014 gut. (Urteil 1C_35/2015)
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