Keine Verwahrung für 23-jährigen Straftäter
BGer – Ein 23-jähriger Schweizer, der wegen Schändung, mehrfacher versuchter sexueller Nötigung und weiterer Delikte rechtskräftig verurteilt ist, kommt für den Vollzug der stationären therapeutischen Massnahme in die Haftanstalt Pöschwies (ZH). Die entsprechende Verfügung durfte vom Amt für Justizvollzug erlassen werden, hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 6B_708/2015)
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