Jusletter

Keine Lockerung bei Randdatenerhebung

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Keine Lockerung bei Randdatenerhebung, in: Jusletter 9. November 2015
BGer – Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Bern hat zu Recht eine rückwirkende Randdatenerhebung für das Handy eines 15-Jährigen nicht zugelassen. Dies hat das Bundesgericht im Rahmen einer öffentlichen Beratung entschieden. Es hat damit eine Lockerung bei der Überwachung von Personen abgelehnt. (Urteil 1B_256/2015)

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