Keine Lockerung bei Randdatenerhebung
BGer – Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Bern hat zu Recht eine rückwirkende Randdatenerhebung für das Handy eines 15-Jährigen nicht zugelassen. Dies hat das Bundesgericht im Rahmen einer öffentlichen Beratung entschieden. Es hat damit eine Lockerung bei der Überwachung von Personen abgelehnt. (Urteil 1B_256/2015)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare