Revision der Gewässerschutzverordnung
Der Bundesrat hat am 4. November 2015 die revidierte Gewässerschutzverordnung genehmigt. Diese nennt die Kriterien für die Aufrüstung bestimmter Abwasserreinigungsanlagen mit einer zusätzlichen Klärstufe, welche die Elimination von Spurenstoffen sicherstellt. Die Änderungen treten am 1. Januar 2016 in Kraft.
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