Jusletter

WEKO verbietet wettbewerbsbeschränkende Klauseln

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, WEKO verbietet wettbewerbsbeschränkende Klauseln, in: Jusletter 9. November 2015
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat ihre Untersuchung gegen Booking.com, Expedia und HRS abgeschlossen. Die WEKO verbietet den Buchungsplattformbetreibern, die Hotels in ihrer Angebotspolitik umfassend einzuschränken. Die von Booking.com und Expedia kürzlich angepassten Vertragsbedingungen unterliegen hingegen nicht diesem Verbot. Die WEKO behält sich jedoch vor, bei Bedarf erneut aktiv zu werden.

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