Bundesrat senkt Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen
Der Bundesrat senkt die Photovoltaik-Vergütungssätze für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) in zwei Schritten per 1. April und per 1. Oktober 2016 um 7 bis 14 Prozent. Diese und weitere Änderungen hat der Bundesrat in einer Revision der Energieverordnung festgelegt, die per 1. Januar 2016 in Kraft tritt.
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