Bundesrat setzt Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten fest
Der Bundesrat hat am 11. November 2015 die Höchstzahlen für das Jahr 2016 für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA festgesetzt. Gleichzeitig hat er die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA freigegeben. Beide Kontingente bleiben unverändert. Die entsprechende Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
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