Fall Rolf Erb: Einziehung von Vermögenswerten bestätigt
BGer – Das Bundesgericht bestätigt die Einziehung von Liegenschaften, Inventar, Automobilen, Aktien und Inhaberschuldbriefen zu Gunsten der Konkursmasse des Unternehmers Rolf Erb. Es weist die Beschwerden der Lebenspartnerin, der Söhne und des Bruders von Rolf Erb gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich ab, soweit es darauf eintritt. (Urteile 6B_396/2014, 6B_441/2014)
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