Familienzulagen sind keine Sozialhilfe
BGer – Das Bundesgericht hat die Verwarnung einer Singhalesin durch die Tessiner Behörden aufgehoben. Das Einwohneramt hatte die an ihren Ehemann, ihr Kind und sie ausbezahlten Familienzulagen als Sozialhilfe betrachtet, und deshalb mit Folgen für die Aufenthaltsbewilligung gedroht. (Urteil 2C_750/2014)
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