Teilrevidierte Aufsichtsverordnung-FINMA
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA setzt die für den Versicherungsbereich relevante Aufsichtsverordnung-FINMA in Kraft. Die teilrevidierte Verordnung enthält neu namentlich die Bestimmungen für die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen.
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