Keine Mehrwertsteuer auf Mitgliederbeiträgen von «Agglo Basel»
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Vereins «Agglo Basel» teilweise gutgeheissen. Somit unterliegen die Mitgliederbeiträge des Vereins, der sich um eine nachhaltige Raumentwicklung bemüht, nicht der Mehrwertsteuer. (Urteil A-4118/2015)
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