Aus dem Bundesgericht
18 Jahre Haft für Messerstecher bestätigt
Beitragsarten:
Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete:
Straftaten gegen Leib und Leben, Strafen und Massnahmen. Pönologie
Zitiervorschlag: Jurius, 18 Jahre Haft für Messerstecher bestätigt, in: Jusletter 30. November 2015
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines wegen Mordes verurteilten Mannes hinsichtlich Delikt und Strafmass abgewiesen. Die Vorinstanz muss bezüglich der Untersuchungskosten von rund 135’000 Franken ihr Urteil revidieren. Sie hatte sie dem Verurteilten auferlegt. (Urteil 6B_877/2014)
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