Anpassung an EU-Recht
Der Bundesrat hat am 25. November 2015 die Änderung der Aufzugs-, der Druckbehälter-, der Druckgeräte- und der Akkreditierungs- und Bezeichnungsverordnung gutgeheissen. Damit wird sichergestellt, dass diese Verordnungen mit dem Recht der EU gleichwertig bleiben. Dies schafft die Basis für die Aufrechterhaltung des freien Warenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU in diesen Produktbereichen.
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