Dingliche Sicherung von Photovoltaikanlagen durch selbständige und dauernde Baurechte
Erste Erfahrungen aus der Praxis
Die Geschäftsleitung der Grundbuchämter des Kantons Bern hat am 4. Februar 2014 die «Weisungen betreffend dingliche Sicherung von Solarstromanlagen (z. B. auf Hausdächern) durch Begründung von SDR» erlassen. Diese sehen vor, dass an Solarstromanlagen auf oder an Gebäuden unter bestimmten Voraussetzungen selbständige und dauernde Baurechte errichtet und im Grundbuch eingetragen werden können. Der Beitrag erläutert die entsprechenden Voraussetzungen und zeigt die Vorteile der Errichtung eines selbständigen und dauernden Baurechts zur dinglichen Sicherung einer Photovoltaikanlage auf, wobei auch auf die damit verbundenen Schwierigkeiten eingegangen wird.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Dingliche Sicherung von Photovoltaikanlagen durch Errichtung eines selbständigen und dauernden Baurechts
- 1. Voraussetzungen
- a) Bestandteil
- b) Baulich und funktionale Selbständigkeit
- c) Anforderungen an die öffentliche Urkunde
- 2. Vorteile
- 3. Schwierigkeiten
- III. Fazit
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