Mögliche Lohndiskriminierung der Primarlehrkräfte
BGer – Das Aargauer Verwaltungsgericht muss prüfen, ob die Lohneinreihung der Primarlehrkräfte im Kanton geschlechterdiskriminierend ist. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde einer Primarlehrerin gut. Der Beruf der Primarlehrperson kann heute aufgrund des hohen Frauenanteils nicht mehr als geschlechtsneutral gelten, sondern muss als frauenspezifisch bewertet werden. (Urteil 8C_366/2014)
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