Lebenslängliche Verwahrung aufgehoben
BGer – Das Bundesgericht hebt die vom Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt angeordnete lebenslängliche Verwahrung eines Mannes, welcher zahlreiche Sexualdelikte begangen hat, auf, weil eine gesetzliche Voraussetzung dazu nicht erfüllt ist. (Urteil 6B_217/2015)
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