Sanktion gegen BMW AG bestätigt
BVGer – Die Schweizerische Wettbewerbskommission (WEKO) auferlegte der Bayerischen Motoren Werke AG (BMW AG) mit Verfügung vom 7. Mai 2012 eine Sanktion in der Höhe von rund 156 Mio. Franken. Das Bundesverwaltungsgericht weist die dagegen erhobene Beschwerde ab. Es erachtet die Vertragsklausel, die den BMW-Händlern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verbietet, Exporte in Länder ausserhalb des EWR und damit auch in die Schweiz zu tätigen, als eine unzulässige vertikale Gebietsabrede im Sinne des Kartellgesetzes (KG). (Urteil B-3332/2012)
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