FINMA veröffentlicht Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht die Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA. Die Verordnung beinhaltet die Ausführungsbestimmungen zur Meldepflicht für den Effektenhandel, zur Abrechnungspflicht von Derivaten sowie zum Bereich Offenlegung und Übernahmen. Sie tritt zusammen mit dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz und der Finanzmarktinfrastrukturverordnung des Bundesrats am 1. Januar 2016 in Kraft.
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