Muslimisches Mädchen darf in der Schule Kopftuch tragen
BGer – Das von der Schulgemeinde St. Margrethen gegenüber einem muslimischen Mädchen ausgesprochene Verbot, das islamische Kopftuch (Hijab) in der Schule zu tragen, ist nicht mit dem Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit vereinbar. Das Bundesgericht bestätigt das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen. (Urteil 2C_121/2015)
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