Jusletter

Die UBI heisst zwei Beschwerden gut und weist drei ab

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Kommunikationsrecht, Medienrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Die UBI heisst zwei Beschwerden gut und weist drei ab, in: Jusletter 21. Dezember 2015
Happige Vorwürfe, gegen die sich die Betroffenen nicht wehren konnten, veranlassten die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), zwei Beschwerden gutzuheissen: eine gegen einen Beitrag des italienischsprachigen SRG-Fernsehens über den Automobilsalon in Genf und eine gegen einen Bericht von Radio Top über ein Strassenfest in Winterthur. Abgewiesen hat sie dagegen Beschwerden gegen die Wahlberichterstattung von Radio und Fernsehen der SRG in der Westschweiz wie auch gegen zwei Beiträge der «Rundschau» von Fernsehen SRF.

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