Kantonale Asylunterkunft in Aarburg (AG)
BGer – Die rund 90 Asylsuchenden in den zwei vom Kanton Aargau gemieteten Wohnhäusern in Aarburg (AG) müssen definitiv nicht ausziehen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Gemeinde abgewiesen. Aarburg hatte ein Nutzungsverbot verhängt und ein Baugesuch gefordert. (Urteil 1C_395/2015)
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