Jusletter

Kein Familienasyl für anerkannte Flüchtlinge ohne Asyl

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kein Familienasyl für anerkannte Flüchtlinge ohne Asyl, in: Jusletter 21. Dezember 2015
BVGer – Asylsuchende, die allein aufgrund ihres Verhaltens nach der Ausreise aus ihrem Herkunftsstaat verfolgt werden, werden als Flüchtlinge anerkannt, von der Asylgewährung werden sie hingegen ausgeschlossen. Auch wenn den Ehegatten Asyl gewährt wurde, erhalten sie in solchen Fällen kein Familienasyl. (Urteil in den Verfahren E-1715/2012 und E-3087/2012)

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