Kein Familienasyl für anerkannte Flüchtlinge ohne Asyl
BVGer – Asylsuchende, die allein aufgrund ihres Verhaltens nach der Ausreise aus ihrem Herkunftsstaat verfolgt werden, werden als Flüchtlinge anerkannt, von der Asylgewährung werden sie hingegen ausgeschlossen. Auch wenn den Ehegatten Asyl gewährt wurde, erhalten sie in solchen Fällen kein Familienasyl. (Urteil in den Verfahren E-1715/2012 und E-3087/2012)
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