Definitiv weniger Ferien für Hortleiterinnen
BGer – Der Ferienanspruch von Hortleiterinnen darf an jenen des übrigen städtischen Personals angeglichen werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Stadt Zürich gutgeheissen. Damit werden die Leiterinnen neu ebenfalls zwischen vier und sechs Wochen Ferien haben. (Urteil 8C_119/2015)
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