Jusletter

Definitiv weniger Ferien für Hortleiterinnen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Grundrechte, Gleichheit von Frau und Mann
  • Zitiervorschlag: Jurius, Definitiv weniger Ferien für Hortleiterinnen , in: Jusletter 11. Januar 2016
BGer – Der Ferienanspruch von Hortleiterinnen darf an jenen des übrigen städtischen Personals angeglichen werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Stadt Zürich gutgeheissen. Damit werden die Leiterinnen neu ebenfalls zwischen vier und sechs Wochen Ferien haben. (Urteil 8C_119/2015)

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