Erster Ausgang für «Uzi-Killer» nach 20 Jahren Haft
BGer – Der in den 1990er-Jahren als Uzi-Killer bekannt gewordene Mörder darf das erste Mal seit seinem vorzeitigen Strafantritt im Jahr 1994 einen begleiteten, fünfstündigen Ausgang unternehmen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau gegen diese Bewilligung abgewiesen. (Urteil 6B_619/2015)
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