Keine Dumping-Löhne für ausländische Lokführer
BVGer – In der Schweiz stationierte Lokomotivführer, die im grenzüberschreitenden Bahnverkehr tätig sind, müssen in der Schweiz übliche Löhne erhalten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit dem Unternehmen Crossrail entschieden. (Urteil A-3434/2015)
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