Psychosomatische Leiden und IV
BGer – Die neue Praxis zur Beurteilung des Anspruchs auf eine Invalidenrente bei somatoformen Schmerzstörungen und vergleichbaren psychosomatischen Leiden führt nicht dazu, dass zuvor rechtskräftig beurteilte Fälle bei der IV neu angemeldet werden können. Eine Neubeurteilung aufgrund einer Neuanmeldung kommt nur in Frage, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse bei der betroffenen Person in der Zwischenzeit verändert haben. (Urteil 8C_590/2015)
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