Unfalluntersuchung bleibt eingestellt
BGer – Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Obwaldner Staatsanwaltschaft die Untersuchung eines Unfalls von Ende 2012 auf der Titlis-Skisprungschanze zu Recht einstellte. Damals verschaffte sich ein junger Mann Zugang zum Schanzenstart, rutschte aus und schlitterte die Schanze hinunter. Dabei zog er sich schwere Verletzungen zu. (Urteil 6B_360/2015)
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