Keine Ausbildungszulagen für unüberprüfbaren islamischen Lehrgang
BGer – Der Ausbildungsgang zur «islamischen Theologin» an einem islamischen Zentrum in Basel berechtigt den Vater der Lernenden nicht zum Bezug von Familienzulagen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Inhalt und Lernziele des Bildungsgangs seien nicht überprüfbar, womit dieser nicht die Anforderungen an die Ausbildungszulagen erfülle. (Urteil 8C_404/2015)
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