Kein Erfolg für Sterbehilfeorganisation Dignitas
BGer – Die von Dignitas angestossene Strafuntersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung im Zusammenhang mit dem Suizid von zwei deutschen Staatsangehörigen im Juni 2010 bleibt eingestellt. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde der Sterbehilfeorganisation nicht eingetreten. (Urteil 6B_1243/2015)
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