Uber darf seine Dienste weiterhin nicht anbieten
BGer – Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des Fahrdienstvermittlers Uber in Genf nicht eingetreten. Uber wehrte sich gegen ein vorläufiges Verbot durch die kantonalen Behörden. Unterdessen ist in Genf ein Gesetz in Arbeit, das eine Zulassung von Uber unter gewissen Bedingungen vorsieht. (Urteil 2C_547/2015)
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