Jusletter

Arbeitgeber ist bei Erwerbsersatzfragen keine reine Zahlstelle

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, Arbeitslosenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, Arbeitgeber ist bei Erwerbsersatzfragen keine reine Zahlstelle, in: Jusletter 1. Februar 2016
BGer – Zahlt eine Ausgleichskasse eine zu hohe Erwerbsausfallentschädigung an einen Arbeitgeber aus, darf sie eine zu Unrecht erbrachte Leistung auch bei diesem zurückfordern. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Kasse sich nicht direkt an den Arbeitnehmer wenden muss, der in den Genuss der zu hohen Auszahlung gekommen ist. (Urteil 9C_498/2015)

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