ASTRA muss Bedarf an Autobahnrastplatz belegen
BVGer – Die Erneuerung des Autobahnrastplatzes an der A1 auf dem Gemeindegebiet von Oberengstringen (ZH) kann nicht bewilligt werden, ohne dass die Notwendigkeit von dessen Weiterbestehen überprüft wurde. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und damit eine Beschwerde der Gemeinde Oberengstringen gutgeheissen. (Urteil A-2332/2014)
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