Jusletter

ASTRA muss Bedarf an Autobahnrastplatz belegen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht, Strassenverkehr
  • Zitiervorschlag: Jurius, ASTRA muss Bedarf an Autobahnrastplatz belegen, in: Jusletter 1. Februar 2016
BVGer – Die Erneuerung des Autobahnrastplatzes an der A1 auf dem Gemeindegebiet von Oberengstringen (ZH) kann nicht bewilligt werden, ohne dass die Notwendigkeit von dessen Weiterbestehen überprüft wurde. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und damit eine Beschwerde der Gemeinde Oberengstringen gutgeheissen. (Urteil A-2332/2014)

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