Gemeinde hat Tierschützerdemo zu Unrecht nicht bewilligt
BGer – Die Gemeinde Regensdorf (ZH) durfte dem Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) die Bewilligung für eine Tierschutzkundgebung nicht mit der Begründung verweigern, dass der Verein nicht den genauen Grund der Demonstration mitteilen wolle. Dies hat das Bundesgericht entschieden und damit eine Beschwerde des VgT gutgeheissen. (Urteil 1C_550/2015)
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