Kleine Mängel machen aus Luxusvilla kein gewöhnliches Wohnhaus
BGer – Ein Ehepaar mietete 2008 in Vésenaz (GE) eine Siebeneinhalbzimmer-Villa, focht nach einigen Monaten den Anfangsmietzins von rund 14’500 Franken als missbräuchlich an und verlangte eine Reduktion auf 4’000 Franken. Das geht nicht, hat das Bundesgericht nun entschieden. (Urteil 4A_257/2015)
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