Jusletter

Kleine Mängel machen aus Luxusvilla kein gewöhnliches Wohnhaus

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: OR allgemeiner Teil, Miet- und Pachtrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kleine Mängel machen aus Luxusvilla kein gewöhnliches Wohnhaus, in: Jusletter 1. Februar 2016
BGer – Ein Ehepaar mietete 2008 in Vésenaz (GE) eine Siebeneinhalbzimmer-Villa, focht nach einigen Monaten den Anfangsmietzins von rund 14’500 Franken als missbräuchlich an und verlangte eine Reduktion auf 4’000 Franken. Das geht nicht, hat das Bundesgericht nun entschieden. (Urteil 4A_257/2015)

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