Teilzeit-Erwerbstätige werden bei IV-Renten diskriminiert
EGMR – Teilzeit-Verdienende sind bei der Zusprache von IV-Renten diskriminiert. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg festgestellt. Er beurteilte den Fall einer Mutter, welcher nach der Geburt von Zwillingen eine IV-Rente verweigert worden war. (Urteil 7186/09)
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