Brandmarkung für ehemaligen CEO der Helvetia Wealth
BVGer – Der ehemalige CEO der Vermögensverwalterin Helvetia Wealth hat gemäss einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unerlaubt Gelder von Anlegern entgegen genommen und die Verwendung des bewilligungspflichtigen Begriffs Bank für die Aktiengesellschaft zugelassen. (Urteil B-3659/2015)
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