Jusletter

Freiheitsstrafe von 44 Monaten für Kindsmisshandlung bestätigt

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben, Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot
  • Zitiervorschlag: Jurius, Freiheitsstrafe von 44 Monaten für Kindsmisshandlung bestätigt, in: Jusletter 15. Februar 2016
BGer – Es bleibt bei einer Freiheitsstrafe von 44 Monaten und einer stationären therapeutischen Massnahme für einen Italiener, der sein wenige Monate altes Baby körperlich misshandelte. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Berner Obergerichts vom März 2015 bestätigt. (Urteil 6B_930/2015)

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