Jusletter

Folgen der Durchsetzungsinitiative für Medienleute

Bedenkliche (und wohl unbedachte) Auswirkungen auf den Journalismus

  • Autor/Autorin: Franz Zeller
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Strafrecht, Grundrechte, Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht
  • Zitiervorschlag: Franz Zeller, Folgen der Durchsetzungsinitiative für Medienleute, in: Jusletter 22. Februar 2016
In Branchen wie dem Journalismus gehören strafrechtliche Verurteilungen zum Berufsrisiko. Es liegt daher nahe, dass die Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)» auch berufliche Fehltritte von Medienleuten ohne Schweizer Pass erfassen könnte. Die Analyse des teilweise unklaren Initiativtexts ergibt, dass dies in vielerlei Hinsicht der Fall ist und dass die drohende Landesverweisung die Gefahr einer Einschüchterungswirkung (chilling effect) in sich birgt, welche die Medienfreiheit beeinträchtigen würde.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Fragestellung
  • II. Warnsignale
  • III. Ausgangspunkt: Schutz der Medienfreiheit
  • 1. Verfassungsrechtlicher Schutz vor Einschüchterung
  • 2. Chilling effect durch Berufsverbote (und ähnliche Massnahmen)
  • IV. Analyse der durch die Initiative vorgeschlagenen Vorschriften
  • 1. Der Mechanismus von E-Art. 197 Ziff. 9 BV
  • 2. Rot: Der Deliktskatalog von Ziffer 1
  • 3. Gelb-rot: Der Deliktskatalog von Ziffer 2
  • a) Publikationen über Drogenszene (Ziff. 2 Bst. l von E-Art. 197 Ziff. 9 BV)
  • aa) Allgemeines zu Art. 19 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz
  • bb) Journalistisches Berufsrisiko: Kommunikation über Drogenfragen
  • b) Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (Ziff. 2 Bst. h)
  • aa) Allgemeines zu Art. 259 StGB
  • bb) Hauptrisiko: Journalistische Plattform für Äusserungen Dritter
  • cc) Entlastung durch exklusive Strafbarkeit des aufrufenden Dritten?
  • c) Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Ziff. 2 Bst. i)
  • aa) Allgemeines zu Art. 285 StGB
  • bb) Journalistische Berufsrisiken
  • d) Hausfriedensbruch, kombiniert mit Sachbeschädigung oder Diebstahl (Ziff. 2 Bst. b)
  • aa) Allgemeines zu den fraglichen Tatbeständen
  • bb) Journalistische Berufsrisiken: Strafbare Recherchen
  • cc) Rechtfertigung durch Wahrung berechtigter Interessen?
  • e) Pornografie (Ziff. 2 Bst. e )
  • aa) Allgemeines zur harten Pornografie (Art. 197 StGB)
  • bb) Journalistische Berufsrisiken
  • f) Gesamtwürdigung des Risikos einer «gelb-roten» Karte
  • 4. Gelbe Karte: Verurteilung zu Freiheits- oder Geldstrafe
  • a) Allgemeines
  • b) Verbotene Bild- und Tonaufnahmen
  • c) Ehrverletzungsdelikte: Quellenschutz stärker unter Druck
  • d) Strafen für Geheimnisverletzungen
  • aa) Anstiftung zur Geheimnisverletzung
  • bb) Veröffentlichung amtlicher geheimer Informationen
  • e) Nichtverhinderung strafbarer Publikationen
  • V. Strassburg gut – alles gut?
  • 1. EGMR-Praxis bei schweizerischen Strafurteilen gegen Medienleute
  • 2. Der Zeitfaktor: Erst die Landesverweisung, dann das Urteil
  • VI. Drei Hauptschwächen des Initiativtexts
  • 1. Einschüchterung der Medienbranche (Chilling effect)
  • 2. Diskriminierende Gleichgewichtsstörung
  • 3. Pornografische Orientierungslosigkeit
  • VII. Fazit

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