Jusletter

Polizei durfte Wohnung des Waffenhändlers betreten

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht, Grundrechte
  • Zitiervorschlag: Jurius, Polizei durfte Wohnung des Waffenhändlers betreten, in: Jusletter 22. Februar 2016
BGer – Die Kantonspolizei Bern durfte die Wohnung eines Waffenhändlers in Unterseen aufgrund einer Verfügung des Regierungsstatthalters betreten und Waffen sicherstellen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen, der sich gegen die Aktion im Oktober 2014 wehrte. (Urteil 1C_472/2015)

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