Sanction contre une organisation de soins à domicile
BGer – Eine Genossenschaft, welche seit 2011 aktiv in der gemeinnützigen Arbeit und der Pflege zu Hause tätig ist, verliert ihre Zulassung. Das Bundesgericht hat eine Sanktion der Genfer Behörden bestätigt, welche Mängel in der Organisation und den Dienstleistungen gefunden hatte. (Urteil 2C_574/2015) (sts)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare