Verzögerte fristlose Kündigung war korrekt
BGer – Die HSBC Private Bank in Genf entliess einen Mitarbeiter über 30 Tage nach dessen Festnahme wegen vermuteter Geldwäscherei fristlos. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass das Vorgehen der Bank korrekt war und diese dem Ex-Angestellten keine Entschädigung schuldet. (Urteile 4A_251/2015 und 4A_253/2015)
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