Kriegsmaterial-Verstoss
BGer – Ein für die Ausfuhr von Zielfernrohren wegen Verstosses gegen das Kriegsmaterialgesetz verurteilter Geschäftsmann ist mit einem Rekurs ans Bundesgericht erfolgreich gewesen. Seine Beschwerde wurde gutgeheissen und der Fall zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. (Urteil 6B_14/2015)
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