Autofahrer vom Vorwurf des Rechtsüberholens freigesprochen
BGer – Das Bundesgericht hat einen Autofahrer freigesprochen, der auf der Autobahn A1 bei Bern von der Überhol- auf die Normalspur wechselte und am Verkehr vorbeifuhr. Das oberste Gericht kam zum Schluss, dass dies rechtens war. (Urteil 6B_3742015)
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