Fussballfan wurde zu unrecht polizeiliche Akte vorenthalten
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Fans des Fussballclubs Basel gutgeheissen, dem die Einsicht in eine Stellungnahme der Polizei verwehrt wurde. Genau diese führte jedoch zu einem Rayonverbot. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt muss deshalb nochmals über die Bücher. (Urteil 1C_512/2015)
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