Urteil wegen Amtsgeheimnisverletzung bestätigt
BGer – Katharina Riklin hat mit der Information eines Journalisten über den Expertenbericht zur Qualität der von Christoph Mörgeli betreuten medizinhistorischen Dissertationen an der Universität Zürich das Amtsgeheimnis verletzt. (Urteil 6B_851/2015)
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