Arbeitseinsatz ohne Lohn verweigert
BGer – Eine Zürcher Gemeinde hat einem Mann zu Recht die Sozialhilfe gestrichen, nachdem er wiederholt die Teilnahme an einem Beschäftigungsprogramm verweigert hat. Weil für den zugewiesenen Arbeitseinsatz keine Entlöhnung vorgesehen war, behält der Betroffene einen Anspruch auf Nothilfe. (Urteil 8C_455/2015)
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